Sich zu verkleiden macht Spaß - aber es gibt noch ein paar Kleinigkeiten zu beachten.

Bitte lesen und beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Rubie's Masquerade Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die folgenden Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Angebot und den Verkauf von Produkten auf nl.rubiesmasquerade.com, das Eigentum von Rubies Netherlands, Heldenseweg 25 a, 6086 PD Neer, ist und von ihr unterhalten wird. Niederlande. MwSt.-Nummer: NL853215790B01

Tel. +31 85 808 5969

Unser Webshop ist 24 Stunden am Tag geöffnet. Wir bearbeiten Bestellungen von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr MEZ. Bestellungen, die außerhalb der Öffnungszeiten aufgegeben werden, werden am nächsten Arbeitstag bearbeitet.

ALLGEMEINE HINWEISE

Rubie's möchte klarstellen, dass es nicht in der Absicht des Unternehmens liegt, unsere Produkte auf EBAY zu verkaufen. Wir unterstützen voll und ganz diejenigen unserer Kunden, die eine gutgläubige, spezialisierte Kostüm-Website haben, auf der eine breite Palette von lizenzierten und nicht lizenzierten Kostümen und Accessoires von verschiedenen Anbietern verkauft wird, solange die Darstellungen aller relevanten lizenzierten Figuren mit den von den Lizenzgebern genehmigten Bildern übereinstimmen.

STATUS DER BESTELLUNG

Alle Bestellungen, die über einen Katalog, online, telefonisch, per Post, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel aufgegeben werden, unterliegen unseren Verkaufsbedingungen, von denen eine Kopie nachstehend abgedruckt ist und die zusammen mit den Bestimmungen dieses Abschnitts über Bestellinformationen als Bestandteil jeder Bestellung gelten. Bitte beachten Sie insbesondere, dass gemäß Bedingung 2 jede Bestellung unserer Annahme unterliegt und andere Bedingungen, die wir nicht akzeptiert haben, oder frühere Mitteilungen oder Katalogbeschreibungen oder andere Dokumente oder mündliche oder schriftliche Zusicherungen, die nicht ausdrücklich schriftlich in die Bestellung aufgenommen und von uns akzeptiert wurden, ausgeschlossen sind. Großgeschriebene Wörter in diesem Abschnitt sind wie in Bedingung 1 unten definiert.

PREIS

Die Bestellung erfolgt in Euro zum Listenpreis am Tag der Lieferung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach Mitteilung an Sie zu erhöhen. Siehe Bedingung 6 für weitere Einzelheiten

ORDERS - Niederlande, Belgien, Deutschland, Österreich, Polen

Der Mindestbestellwert für die Eröffnung eines neuen Kontos beträgt 1.000 € (versendbarer Wert), um DDP-Lieferbedingungen zu erhalten. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen, deren versandfähiger Wert unter 250 € liegt. Für Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versendbaren Wert von über 500 € sind die Lieferkosten inbegriffen. Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versendbaren Wert von mehr als 250 €, aber weniger als 500 €, werden gegen eine Versandkostenpauschale versendet. Die Versandkosten für die Niederlande und Belgien betragen €10,00 pro versendeter Bestellung, für Deutschland, Österreich und Polen €22,50 pro versendeter Bestellung.

Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versandfähigen Wert unter 250 € werden nicht versandt, aber es können zusätzliche Artikel bestellt werden, um den Mindestversandwert zu erreichen.

Artikel mit einem Listenpreis von 3,00 € oder weniger müssen in Vielfachen von 12 Stück gekauft werden. Hinweis: Bei Kreditkartenbestellungen werden keine Nachbestellungen aufbewahrt, so dass die Kunden erneut bestellen müssen. Rückständige Bestellungen für Werbeveranstaltungen wie Halloween und Karneval werden für die Dauer der Veranstaltung aufbewahrt und dann mit Ihrer Zustimmung storniert.

ORDERS - Dänemark, Finnland und Schweden

Der Mindestbestellwert beträgt 1000 € (versendbarer Wert), um DDP-Lieferbedingungen zu erhalten. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen mit einem versendbaren Wert unter 1000 €. Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versandfähigen Wert von 500 € bis 1000 € werden versandt, aber es wird eine Liefergebühr von 50 € pro Bestellung erhoben. Bestellungen unter 500 € werden zurückgestellt und erst kommissioniert, wenn der versendbare Wert 500 € übersteigt. In diesem Fall kann die Bestellung versandt werden, es fallen jedoch Lieferkosten in Höhe von 50 € an, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Rückständige Bestellungen werden nur für Kreditkunden für maximal 3 Monate aufbewahrt, danach werden sie gelöscht.

Beachten Sie, dass Artikel mit einem Listenpreis von 3,00 € oder weniger nur in Mengen von 12 Stück gekauft werden können. Hinweis: Bei Kreditkartenbestellungen werden keine Rückstände gespeichert, so dass die Kunden erneut bestellen müssen. Rückständige Bestellungen für Werbeveranstaltungen wie Halloween und Karneval werden für die Dauer der Veranstaltung aufbewahrt und dann mit Ihrer Zustimmung storniert.

AUFTRÄGE - Export (Länder/Märkte, die oben nicht ausdrücklich genannt sind)

Eröffnungsauftrag für ein neues Konto 1.000 €. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen mit einem versandfähigen Wert unter 1000 €. Aufträge unter 500 € werden in den Rückstand versetzt und erst dann kommissioniert, wenn der versendbare Wert 500 € übersteigt.

Die Preise gelten ab Werk, und es gilt Bedingung 6.3. Exportkunden haben für ihren eigenen Transport zu sorgen oder uns zu bitten, ihn zu organisieren. Kreditkonten sind nicht verfügbar. Pro-forma-Zahlung ist durch Banküberweisung oder eine zugelassene Kreditkarte in Euro vor dem Versand und innerhalb von 5 Tagen nach Zahlungsaufforderung erforderlich, danach werden die Waren wieder ins Lager aufgenommen.

Ab-Werk-Kunden, die den Transport selbst organisieren, erhalten 5% Rabatt auf Bestellungen mit einem Mindestversandwert von 1.000 €.

ART DER ZAHLUNG

Wir akzeptieren Schecks, alle gängigen Kreditkarten und BACS. Wir akzeptieren NICHT American Express. Kommissionierte Bestellungen werden unter keinen Umständen bis zur Bezahlung für Kunden aufbewahrt. Kreditkartenbestellungen werden an das Lager zurückgegeben und eine Gebühr wird erhoben, wenn die Zahlung nach mindestens 3 Aufforderungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nicht eingegangen ist oder wenn ein Kunde die Stornierung einer bereits kommissionierten Bestellung beantragt. Die Gebühr beträgt 5 % des Bestellwerts, mindestens jedoch 25 €. Bei Kreditkarten, die bei der Zahlungsabwicklung abgelehnt werden, wird eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben. Genehmigte Kreditkonten haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Kreditkonten werden eingezogen, wenn die Bedingungen nicht strikt eingehalten werden.

BITTE BEACHTEN SIE: (ZUSAMMENFASSEND)
SIE SIND NICHT EIGENTÜMER DER VON UNS GELIEFERTEN WAREN, WENN SIE DIESE NICHT BEZAHLT HABEN ODER ANDERE AUSSTEHENDE ZAHLUNGEN AN UNS LEISTEN - SIEHE BEDINGUNG 5 FÜR EINZELHEITEN UND IHRE VERPFLICHTUNGEN UNS GEGENÜBER.

UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER FÜR DINGE, DIE WIR FALSCH MACHEN, ODER FÜR UNSERE HANDLUNGEN UND/ODER UNTERLASSUNGEN UNTERLIEGT WICHTIGEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSEN - BITTE LESEN SIE FÜR EINZELHEITEN DIE NACHSTEHENDE BEDINGUNG 8

VERFAHREN FÜR RÜCKSENDUNGEN UND FEHLMENGEN

(siehe auch Bedingung 4.4 unten)

Wir bieten keinen Verkauf und keine Rückgabe an. Nur beschädigte oder irrtümlich eingesandte Waren können zurückgegeben werden.

Wenn Artikel nach Erhalt der Bestellung offensichtlich fehlerhaft sind, wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstteam und geben Sie dabei Ihre Kontonummer, die zugehörige Bestellnummer, Ihren Namen und Ihre Adressdaten, Einzelheiten zum Produkt und den Grund für die Rückgabe an. Sie müssen angeben, ob Sie eine Rückerstattung oder einen Ersatz wünschen. Sie werden über das weitere Vorgehen bei der Rückgabe beraten. Genehmigte Rücksendungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach diesem Datum erfolgen. Für die Bearbeitung Ihrer Rücksendung ist ein ausgefülltes Rücksendegenehmigungsformular erforderlich. Artikel, die Sie erhalten haben und die sich zu einem späteren Zeitpunkt als beschädigt oder fehlerhaft herausstellen, werden nur dann für eine Rücksendung/Gutschrift in Betracht gezogen, wenn Rubies Niederlande innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem ursprünglichen Versand des Artikels benachrichtigt wird. Wir haben das Recht, eine Rücksendung als unangemessen zu betrachten, wenn das Datum diesen Zeitraum überschreitet.

Wenn eine Bestellung über unseren Kurierdienst ausgeliefert wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, die korrekte Anzahl der Kartons genau zu bestätigen. Jede Abweichung von der angegebenen Menge muss vor der Unterzeichnung auf dem "Liefernachweis" deutlich vermerkt werden; Kartons, die sich nach der Unterzeichnung des "Liefernachweises" als fehlend herausstellen, werden nicht gutgeschrieben.

Nach Erhalt einer Bestellung müssen Sie überprüfen, ob Sie die richtigen Artikel und Mengen erhalten haben, wie in Ihrem Lieferschein / Ihrer Rechnung angegeben. Etwaige Unstimmigkeiten sollten dem Rubies Kundenservice-Team innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.

Wenn eine Lieferung über unseren Kurierdienst empfangen wird und der Inhalt "Transportschäden" aufweist, raten wir Ihnen, den Kurierdienst sofort zu benachrichtigen und die Lieferung nur als "beschädigt empfangen" zu unterschreiben. Rubies übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden.

Rubies sind nicht in der Lage, Artikel zurückzunehmen, die getragen oder verändert wurden oder in einem gebrauchten Zustand zu sein scheinen.

Für nicht genehmigte Rücksendungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 % des Gesamtwerts sowie die Kosten für die Abholung durch einen Kurierdienst fällig.

Rubies behalten sich das Recht vor, Ersatzteile zu versenden, sofern diese verfügbar sind.

VERÄNDERUNG

(siehe auch Bedingung 4.2 unten)

Wir behalten uns das Recht vor, jeden Artikel zu ändern, zu verbessern oder zurückzuziehen und Design, Spezifikation oder Farbe zu ändern. Die Beschreibungen und Größen sind nur Richtwerte und die Kunden sollten sich selbst von der für ihre Anforderungen geeigneten Spezifikation überzeugen.

MEHRWERTSTEUER-NUMMER NL853215790B01

RUBIES NIEDERLANDE B.V.

VERKAUFSBESTIMMUNGEN UND -BEDINGUNGEN

1 - AUSLEGUNG

Konstruktion. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
1.1.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
1.1.2 Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein.
1.1.3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden.
1.1.4 Jeder Satz, der durch die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere" oder ähnliche Ausdrücke eingeleitet wird, ist zur Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Worte nicht ein.
1.2 Auslegung. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
1.2.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
1.2.2 Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein.
1.2. 3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden.
1.2.4 Jeder Satz, der durch die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere" oder ähnliche Ausdrücke eingeleitet wird, ist zur Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Worte nicht ein.
1.2. 5 Der Begriff "schriftlich" schließt Faxe und E-Mails ein.
1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen des Online-Katalogs und des gedruckten Katalogs haben die ersteren Vorrang vor den letzteren.

2 - GRUNDLAGE DES VERTRAGS

2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und alle vom Kunden eingereichten Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen oder Garantien verlassen hat, die vom oder im Namen des Lieferanten gemacht oder gegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.
2.5 Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle im Katalog enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages und haben keine vertragliche Wirkung.
2.6 Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot für die Waren stellt kein Angebot dar. Ein Kostenvoranschlag ist nur für einen Zeitraum von 20 Werktagen ab seinem Ausstellungsdatum gültig.

3 - LIEFERUNG

3.1 Der Lieferant muss sicherstellen, dass:
3.1.1 jeder Warenlieferung ein Lieferschein beiliegt, der das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Kunden und des Lieferanten, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer der Waren, falls zutreffend), besondere Lagerungsanweisungen (falls zutreffend) und, falls die Bestellung in Raten geliefert wird, den ausstehenden Restbetrag der noch zu liefernden Waren enthält; und
3.1.2 wenn der Lieferant vom Kunden verlangt, dass er Verpackungsmaterial an den Lieferanten zurückschickt, ist dies auf dem Lieferschein deutlich vermerkt. Der Abnehmer stellt das Verpackungsmaterial zu den vom Lieferanten angemessenerweise geforderten Zeiten zur Abholung bereit. Die Rücksendung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Lieferanten.
3.2 Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können ("Lieferort"), und zwar zu jedem Zeitpunkt, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereitstehen.
3.3 Die Lieferung der Waren ist mit der Ankunft der Waren am Lieferort abgeschlossen.
3.4 Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur annähernd, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
3.5 Der Lieferant haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder sonstige für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht wurde.
3.6 Nimmt der Kunde die Waren nicht innerhalb von 3 Werktagen, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereitstehen, ab, so gilt, sofern die Nichterfüllung oder Verzögerung nicht auf höhere Gewalt oder die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten zurückzuführen ist:
3.6.1 gilt die Lieferung der Waren um 9:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereitstehen, als abgeschlossen; und
3.6.2 der Lieferant lagert die Waren bis zur Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.
3.7 Hat der Kunde die Waren 10 Werktage nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt hat, noch nicht abgenommen, kann der Lieferant die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten einen etwaigen Überschuss über den Warenpreis in Rechnung stellen oder einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Warenpreis in Rechnung stellen.
3.8 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, wenn der Lieferant bis zu 5 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge liefert, aber eine anteilige Anpassung der Auftragsrechnung erfolgt nach Erhalt der Mitteilung des Abnehmers, dass die falsche Warenmenge geliefert wurde.
3.9 Der Lieferant kann die Waren in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Ein Lieferverzug oder ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.

4 - SPEZIFIKATION UND QUALITÄT

4.1 Die Waren werden im Katalog oder im Webshop des Lieferanten beschrieben.
4.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
4.3 Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung:
4.3.1 in allen wesentlichen Aspekten mit ihrer Beschreibung übereinstimmen;
4.3.2 frei von wesentlichen Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sind.
4.4 Vorbehaltlich der Klausel 4.5, wenn:
4.4.1 der Kunde den Lieferanten innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Entdeckung schriftlich darüber informiert, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 4.1 dargelegten Gewährleistung entsprechen;
4.4.2 der Lieferant erhält eine angemessene Gelegenheit, diese Waren zu untersuchen; und
4.4. 3 der Kunde (wenn er vom Lieferanten dazu aufgefordert wird) diese Waren auf seine Kosten an den Geschäftssitz des Lieferanten zurücksendet
4.4.4 der Kunde vollständige Angaben zur Kontonummer, zur zugehörigen Bestellnummer, zum Namen und zur Adresse sowie zu den Waren und zur Nichtkonformität macht, wird der Lieferant nach seiner Wahl die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis für die mangelhaften Waren in voller Höhe erstatten.
4.5 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 genannten Garantie durch die Waren, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
4.5.1 der Kunde nutzt die Waren weiter, nachdem er sie gemäß Klausel 4.4 benachrichtigt hat; oder
4.5.2 der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten bezüglich der Lagerung, der Inbetriebnahme, der Installation, der Verwendung und der Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) der guten Handelspraxis bezüglich derselben nicht befolgt hat; oder
4.5.3 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Lieferant eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat; oder
4.5.4 der Kunde die Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert; oder
4.5.5 der Mangel durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist; oder
4.5.6 die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung abweichen
4.5. 7 zwischen der Lieferung und der Benachrichtigung über die Nichtkonformität eine unangemessene Zeit verstrichen ist.
4.5. 8 die Nichtkonformität sich auf einen Mangel oder eine Abweichung in der Anzahl der bestellten und gelieferten Einheiten bezieht, die bei einer Inspektion vernünftigerweise erkennbar war.
4.6 Mit Ausnahme der in dieser Klausel 4 genannten Fälle haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 genannten Garantie.
4. 7 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
4.8 Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.

5 - TITEL UND RISIKO

5.1 Das Risiko an den Waren geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
5.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte eintritt
5.2.1 der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die Waren und alle anderen Waren erhält, die der Lieferant an den Kunden geliefert hat; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über; und
5.2.2 Der Kunde verkauft die Waren weiter; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Abschnitt 5.4 genannten Zeitpunkt auf den Kunden über.
5.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
5.3.1 die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum des Lieferanten identifizierbar bleiben
5.3.2 keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren entfernen, verunstalten oder unkenntlich machen, die sich auf die Waren beziehen;
5.3.3 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
5.3.4 den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 7.2 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
5.3. 5 dem Lieferanten alle Informationen über die Waren zu geben, die der Lieferant von Zeit zu Zeit verlangt.
5.4 Vorbehaltlich der Klausel 5.5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen, bevor der Lieferant die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
5.4.1 tut er dies als Auftraggeber und nicht als Vertreter des Lieferanten; und
5.4.2 geht das Eigentum an den Waren unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden vom Lieferanten auf den Kunden über.
5.5 Wenn vor dem Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden eines der in Klausel 7.2 aufgeführten Ereignisse eintritt, hat der Lieferant unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel
5.5.1 erlischt das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu verwenden, sofort; und
5.5.2 kann der Lieferant jederzeit
5.5.2.1 den Abnehmer auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, herauszugeben; und
5.5.2.2 wenn der Abnehmer dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Abnehmers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten, um sie zurückzuholen.

6 - PREIS UND ZAHLUNG

6.1 Der Preis der Waren ist in Euro und zu dem im Webshop angegebenen Preis, oder, wenn kein Preis angegeben ist, zu dem in der veröffentlichten Preisliste des Lieferanten angegebenen Preis, der am Tag der Lieferung gilt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den im Webshop angegebenen Preisen und den in der Preisliste angegebenen Preisen hat der erstere Vorrang vor dem letzteren.
6.2 Der Lieferant kann den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit bis zu 5 Werktage vor der Lieferung erhöhen, um einen Anstieg der Kosten für die Waren widerzuspiegeln, der auf Folgendes zurückzuführen ist
6.2.1 Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten); oder
6.2.2 eine vom Kunden geforderte Änderung des/der Liefertermins/e, der Menge oder der Art der bestellten Waren oder der Spezifikation; oder
6.2.3 jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
6.3 Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, versteht sich der Preis der Waren ausschließlich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Für Kunden mit einem Lager in Dänemark, Schweden oder Finnland werden für alle Bestellungen mit einem Lieferwert unter 1000 Euro, aber über 500 Euro, 50 Euro pro Bestellung an Lieferkosten in Rechnung gestellt. Für Kunden mit einem Lager in Deutschland, Österreich und Polen werden für alle Bestellungen mit einem Lieferwert unter 500 Euro, aber über 250 Euro, 22,50 Euro pro Bestellung an Lieferkosten berechnet. Für Kunden mit einem Lager in den Niederlanden und Belgien werden für alle Bestellungen mit einem Lieferwert unter 500 Euro, aber über 250 Euro, 10,00 Euro pro Bestellung an Lieferkosten berechnet.
6.4 Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich der Mehrwertsteuer ("VAT"). Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt einer gültigen Rechnung des Lieferanten über die Mehrwertsteuer an den Lieferanten die zusätzlichen Beträge für die Mehrwertsteuer zu zahlen, die für die Lieferung der Waren anfallen.
6.5 Der Lieferant kann dem Kunden die Waren am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
6.6 Pro-forma-Zahlung ist per Banküberweisung oder zugelassener Kreditkarte in Euro vor dem Versand und innerhalb von 5 Tagen nach Zahlungsaufforderung erforderlich. Die Zahlung hat auf das vom Lieferanten schriftlich angegebene Bankkonto zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Zahlung ist von entscheidender Bedeutung.
6.7 Wenn der Abnehmer eine dem Lieferanten aufgrund des Vertrags geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Abnehmer auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Nationalbank der Niederlande zu zahlen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags berechnet, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Urteil erfolgt. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
6.8 Der Abnehmer ist verpflichtet, alle aufgrund des Vertrags fälligen Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten). Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, ohne Einschränkung anderer ihm zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe, jeden ihm vom Kunden geschuldeten Betrag mit jedem vom Lieferanten an den Kunden zu zahlenden Betrag zu verrechnen.

7 - BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG

7.1 If the Customer becomes subject to any of the events listed in clause 7.2, the Supplier may terminate the Contract with immediate effect by giving written notice to the Customer.
7.2 For the purposes of clause 7.1, the relevant events are:
7.2.1 the Customer suspends, or threatens to suspend, payment of its debts or is unable to pay its debts as they fall due or admits inability to pay its debts or (being a company or limited liability partnership) is deemed unable to pay its debts within the meaning of section 123 of the Insolvency Act 1986, or (being an individual) is deemed either unable to pay its debts or as having no reasonable prospect of so doing, in either case, within the meaning of section 268 of the Insolvency Act 1986, or (being a partnership) has any partner to whom any of the foregoing apply;
7.2.2 the Customer commences negotiations with all or any class of its creditors with a view to rescheduling any of its debts, or makes a proposal for or enters into any compromise or arrangement with its creditors other than (where the Customer is a company) where these events take place for the sole purpose of a scheme for a solvent amalgamation of the Customer with one or more other companies or the solvent reconstruction of the Customer;
7.2.3 (being a company) a petition is filed, a notice is given, a resolution is passed, or an order is made, for or in connection with the winding up of the Customer, other than for the sole purpose of a scheme for a solvent amalgamation of the Customer with one or more other companies or the solvent reconstruction of the Customer;
7.2.4 (being an individual) the Customer is the subject of a bankruptcy petition or order;
7.2.5 a creditor or encumbrancer of the Customer attaches or takes possession of, or a distress, execution, sequestration or other such process is levied or enforced on or sued against, the whole or any part of its assets and such attachment or process is not discharged within 14 days;
7.2.6 (being a company) an application is made to court, or an order is made, for the appointment of an administrator or if a notice of intention to appoint an administrator is given or if an administrator is appointed over the Customer;
7.2.7 (being a company) the holder of a qualifying charge over the assets of the Customer has become entitled to appoint or has appointed an administrative receiver;
7.2.8 a person becomes entitled to appoint a receiver over the assets of the Customer or a receiver is appointed over the assets of the Customer;
7.2.9 any event occurs, or proceeding is taken, with respect to the Customer in any jurisdiction to which it is subject that has an effect equivalent or similar to any of the events mentioned in clause 7.2.1 to clause 7.2.8 (inclusive);
7.2.10 the Customer suspends, threatens to suspends, ceases or threatens to cease to carry on all or a substantial part of its business;
7.2.11 the financial position of the Customer deteriorates to such an extent that in the opinion of the Supplier the capability of the Customer to adequately fulfil its obligations under the Contract has been placed in jeopardy; and
7.2.12 (being an individual) the Customer dies or, by reason of illness or incapacity (whether mental or physical), is incapable of managing his or her own affairs or becomes a patient under any mental health legislation.
7.3 Without limiting its other rights or remedies, the Supplier may suspend provision of the Goods under the Contract or any other contract between the Customer and the Supplier and/or cancel any discounts or credit terms, if the Customer becomes subject to any of the events listed in clause 7.2.1 to clause 7.2.9, or the Supplier reasonably believes that the Customer is about to become subject to any of them, or if the Customer fails to pay any amount due under this Contract on the due date for payment.
7.4 On termination of the Contract for any reason the Customer shall immediately pay to the Supplier all of the outstanding unpaid invoices and interest of the Supplier.
7.5 Termination of the Contract, however arising, shall not affect any of the parties’ rights, remedies, obligations and liabilities that have accrued as at termination.
7.6 Clauses which expressly or by implication survive termination of the Contract shall continue in full force and effect.

8 - HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Lieferanten ein oder schließt sie aus für:
8.1.1 Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Angestellten, Vertreter oder Unterauftragnehmer (je nach Fall) verursacht wurden; oder
8.1.2 Betrug oder arglistige Täuschung; oder
8.1.3 fehlerhafte Produkte im Sinne der EU-Verbraucherschutzgesetzgebung; oder
8.1.4 jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für den Lieferanten ungesetzlich wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken.
8.2 Vorbehaltlich der Bedingung 8.1 haftet der Lieferant unter keinen Umständen, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten, wie auch immer sie entstanden sind), Vertrag, falscher Darstellung (ob unschuldig oder fahrlässig) oder anderweitig für:
8.2.1 Gewinneinbußen; oder
8.2.2 Geschäftseinbußen; oder
8.2.3 Erschöpfung des Firmenwerts oder ähnliche Verluste; oder
8.2.4 Verlust von erwarteten Einsparungen; oder
8.2. 5 Verlust von Waren; oder
8.2.6 Nutzungsausfall; oder Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; oder
8.2. 7 jegliche besonderen, indirekten, Folge- oder reinen wirtschaftlichen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben.
8.3 Vorbehaltlich der Klausel 8.1 übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, unter keinen Umständen 100 % des Warenpreises.

Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, das seiner Natur nach nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die eigene Belegschaft oder die eines Dritten betroffen ist), Ausfall von Energiequellen oder des Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, zivile Unruhen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung, Überschallknall, Explosionen, Einsturz von Gebäuden, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme widrige Witterungsverhältnisse oder Versäumnisse von Zulieferern oder Unterauftragnehmern.

9 - ALLGEMEIN

9.1 Abtretung und andere Handlungen.
9.1.1 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise damit umzugehen.
9.1.2 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise damit verfahren.

9.2 Bekanntmachungen.
9.2. 1 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag zugeht, muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz der Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an ihre Hauptniederlassung (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse adressiert sein, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich übergeben, per vorausbezahlter First-Class-Post oder durch einen anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag, einen kommerziellen Kurierdienst, per Fax oder per E-Mail zugestellt werden.
9.2.2 Eine Benachrichtigung oder sonstige Mitteilung gilt als zugegangen: bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Klausel 9.2.1 genannten Adresse abgegeben wird; bei Versand durch vorausbezahlte First-Class-Post oder einen anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; bei Zustellung durch einen kommerziellen Kurierdienst an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem die Zustellungsquittung des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Versand per Fax oder E-Mail einen Werktag nach der Übertragung.
9.2. 3 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.

9.3 Aufhebung.
9.3.1 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.
9.3.2 Teilt eine Partei der anderen die Möglichkeit mit, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich erreicht wird.

9.4 Verzicht.
Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß dem Vertrag oder dem Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.

9.5 Rechte Dritter.
Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte zur Durchsetzung der Vertragsbedingungen.

9.6 Änderung.
Außer in den Fällen, die in diesen Bedingungen festgelegt sind, sind Änderungen des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Lieferanten unterzeichnet werden.

9.7 Geltendes Recht.
Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem niederländischen Recht.

9.8 Gerichtsstand.
Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte der Niederlande die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN NUR FÜR EXPORTKUNDEN

AUFTRÄGE (EXPORT).

  • Der Eröffnungsauftrag für ein neues Konto beträgt 1.500 €. Der Mindestbestellwert (versendbar) beträgt 500 €, danach werden Bestellungen unter 500 € versendbarem Wert in den Rückstand versetzt und erst kommissioniert, wenn der versendbare Wert 500 € übersteigt.
  • Die Preise sind NETHERLANDS EX WORKS und internationale Versandbedingungen werden durch INCOTERMS® 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC) umrissen, wenn die Bedingungen anwendbar sind. Aufträge werden durch diese Bedingungen durchgesetzt und sind nur verhandelbar, wenn sie mit Rubies Niederlande vereinbart werden, bevor ein Auftrag vereinbart und verarbeitet wird.
  • Die in Rechnung gestellten Waren enthalten keine Kosten für Nacharbeiten und Bescheinigungen, die während oder nach der Kommissionierung der Waren und bei der Ausstellung der für Zollzwecke erforderlichen Papiere anfallen können.
  • Es werden keine Bescheinigungen oder zusätzliche Papiere ausgestellt, es sei denn, sie werden vom Kunden im Voraus angefordert, und wenn sie angefordert werden, werden sie zum Selbstkostenpreis in einer separaten Rechnung berechnet.
  • Exportkunden müssen selbst für den Transport sorgen oder Rubies' bitten, einen Kostenvoranschlag von einem Spediteur einzuholen. Für jeden angenommenen Kostenvoranschlag wird eine Zahlungsrechnung erstellt.
  • Kreditkonten sind nicht verfügbar.
  • Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten und BACS. Wir akzeptieren NICHT American Express.
  • Die Zahlung muss per Banküberweisung oder mit einer zugelassenen Kreditkarte in Euro erfolgen, bevor die Sendung freigegeben/abgeholt wird, und zwar innerhalb von 5 Tagen nach Zahlungsaufforderung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Waren wieder auf Lager genommen und es wird eine Gebühr erhoben, wenn die Zahlung nach mindestens 3 Aufforderungen innerhalb von 5 Werktagen nicht eingegangen ist oder wenn ein Kunde die Stornierung eines bereits kommissionierten Auftrags beantragt. Die Gebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, wobei der Mindestbetrag 25 € beträgt, unabhängig vom Auftragswert.
  • Ab-Werk-Kunden, die den Transport selbst organisieren, erhalten 5% Rabatt auf Bestellungen mit einem Mindestversandwert von 1.000 €.

Sich zu verkleiden macht Spaß - aber es gibt noch ein paar Kleinigkeiten zu beachten.

Bitte lesen und beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Rubie's Masquerade Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die folgenden Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Angebot und den Verkauf von Produkten auf nl.rubiesmasquerade.com, das Eigentum von Rubies Netherlands, Heldenseweg 25 a, 6086 PD Neer, ist und von ihr unterhalten wird. Niederlande. MwSt.-Nummer: NL853215790B01

Tel. +31 85 808 5969

Unser Webshop ist 24 Stunden am Tag geöffnet. Wir bearbeiten Bestellungen von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr MEZ. Bestellungen, die außerhalb der Öffnungszeiten aufgegeben werden, werden am nächsten Arbeitstag bearbeitet.

ALLGEMEINE HINWEISE

Rubie's möchte klarstellen, dass es nicht in der Absicht des Unternehmens liegt, unsere Produkte auf EBAY zu verkaufen. Wir unterstützen voll und ganz diejenigen unserer Kunden, die eine gutgläubige, spezialisierte Kostüm-Website haben, auf der eine breite Palette von lizenzierten und nicht lizenzierten Kostümen und Accessoires von verschiedenen Anbietern verkauft wird, solange die Darstellungen aller relevanten lizenzierten Figuren mit den von den Lizenzgebern genehmigten Bildern übereinstimmen.

STATUS DER BESTELLUNG

Alle Bestellungen, die über einen Katalog, online, telefonisch, per Post, per E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel aufgegeben werden, unterliegen unseren Verkaufsbedingungen, von denen eine Kopie nachstehend abgedruckt ist und die zusammen mit den Bestimmungen dieses Abschnitts über Bestellinformationen als Bestandteil jeder Bestellung gelten. Bitte beachten Sie insbesondere, dass gemäß Bedingung 2 jede Bestellung unserer Annahme unterliegt und andere Bedingungen, die wir nicht akzeptiert haben, oder frühere Mitteilungen oder Katalogbeschreibungen oder andere Dokumente oder mündliche oder schriftliche Zusicherungen, die nicht ausdrücklich schriftlich in die Bestellung aufgenommen und von uns akzeptiert wurden, ausgeschlossen sind. Großgeschriebene Wörter in diesem Abschnitt sind wie in Bedingung 1 unten definiert.

PREIS

Die Bestellung erfolgt in Euro zum Listenpreis am Tag der Lieferung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach Mitteilung an Sie zu erhöhen. Siehe Bedingung 6 für weitere Einzelheiten

ORDERS - Niederlande, Belgien, Deutschland, Österreich, Polen

Der Mindestbestellwert für die Eröffnung eines neuen Kontos beträgt 1.000 € (versendbarer Wert), um DDP-Lieferbedingungen zu erhalten. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen, deren versandfähiger Wert unter 250 € liegt. Für Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versendbaren Wert von über 500 € sind die Lieferkosten inbegriffen. Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versendbaren Wert von mehr als 250 €, aber weniger als 500 €, werden gegen eine Versandkostenpauschale versendet. Die Versandkosten für die Niederlande und Belgien betragen €10,00 pro versendeter Bestellung, für Deutschland, Österreich und Polen €22,50 pro versendeter Bestellung.

Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versandfähigen Wert unter 250 € werden nicht versandt, aber es können zusätzliche Artikel bestellt werden, um den Mindestversandwert zu erreichen.

Artikel mit einem Listenpreis von 3,00 € oder weniger müssen in Vielfachen von 12 Stück gekauft werden. Hinweis: Bei Kreditkartenbestellungen werden keine Nachbestellungen aufbewahrt, so dass die Kunden erneut bestellen müssen. Rückständige Bestellungen für Werbeveranstaltungen wie Halloween und Karneval werden für die Dauer der Veranstaltung aufbewahrt und dann mit Ihrer Zustimmung storniert.

ORDERS - Dänemark, Finnland und Schweden

Der Mindestbestellwert beträgt 1000 € (versendbarer Wert), um DDP-Lieferbedingungen zu erhalten. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen mit einem versendbaren Wert unter 1000 €. Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versandfähigen Wert von 500 € bis 1000 € werden versandt, aber es wird eine Liefergebühr von 50 € pro Bestellung erhoben. Bestellungen unter 500 € werden zurückgestellt und erst kommissioniert, wenn der versendbare Wert 500 € übersteigt. In diesem Fall kann die Bestellung versandt werden, es fallen jedoch Lieferkosten in Höhe von 50 € an, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Rückständige Bestellungen werden nur für Kreditkunden für maximal 3 Monate aufbewahrt, danach werden sie gelöscht.

Beachten Sie, dass Artikel mit einem Listenpreis von 3,00 € oder weniger nur in Mengen von 12 Stück gekauft werden können. Hinweis: Bei Kreditkartenbestellungen werden keine Rückstände gespeichert, so dass die Kunden erneut bestellen müssen. Rückständige Bestellungen für Werbeveranstaltungen wie Halloween und Karneval werden für die Dauer der Veranstaltung aufbewahrt und dann mit Ihrer Zustimmung storniert.

AUFTRÄGE - Export (Länder/Märkte, die oben nicht ausdrücklich genannt sind)

Eröffnungsauftrag für ein neues Konto 1.000 €. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen mit einem versandfähigen Wert unter 1000 €. Aufträge unter 500 € werden in den Rückstand versetzt und erst dann kommissioniert, wenn der versendbare Wert 500 € übersteigt.

Die Preise gelten ab Werk, und es gilt Bedingung 6.3. Exportkunden haben für ihren eigenen Transport zu sorgen oder uns zu bitten, ihn zu organisieren. Kreditkonten sind nicht verfügbar. Pro-forma-Zahlung ist durch Banküberweisung oder eine zugelassene Kreditkarte in Euro vor dem Versand und innerhalb von 5 Tagen nach Zahlungsaufforderung erforderlich, danach werden die Waren wieder ins Lager aufgenommen.

Ab-Werk-Kunden, die den Transport selbst organisieren, erhalten 5% Rabatt auf Bestellungen mit einem Mindestversandwert von 1.000 €.

ART DER ZAHLUNG

Wir akzeptieren Schecks, alle gängigen Kreditkarten und BACS. Wir akzeptieren NICHT American Express. Kommissionierte Bestellungen werden unter keinen Umständen bis zur Bezahlung für Kunden aufbewahrt. Kreditkartenbestellungen werden an das Lager zurückgegeben und eine Gebühr wird erhoben, wenn die Zahlung nach mindestens 3 Aufforderungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nicht eingegangen ist oder wenn ein Kunde die Stornierung einer bereits kommissionierten Bestellung beantragt. Die Gebühr beträgt 5 % des Bestellwerts, mindestens jedoch 25 €. Bei Kreditkarten, die bei der Zahlungsabwicklung abgelehnt werden, wird eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben. Genehmigte Kreditkonten haben ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Kreditkonten werden eingezogen, wenn die Bedingungen nicht strikt eingehalten werden.

BITTE BEACHTEN SIE: (ZUSAMMENFASSEND)
SIE SIND NICHT EIGENTÜMER DER VON UNS GELIEFERTEN WAREN, WENN SIE DIESE NICHT BEZAHLT HABEN ODER ANDERE AUSSTEHENDE ZAHLUNGEN AN UNS LEISTEN - SIEHE BEDINGUNG 5 FÜR EINZELHEITEN UND IHRE VERPFLICHTUNGEN UNS GEGENÜBER.

UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER FÜR DINGE, DIE WIR FALSCH MACHEN, ODER FÜR UNSERE HANDLUNGEN UND/ODER UNTERLASSUNGEN UNTERLIEGT WICHTIGEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSEN - BITTE LESEN SIE FÜR EINZELHEITEN DIE NACHSTEHENDE BEDINGUNG 8

VERFAHREN FÜR RÜCKSENDUNGEN UND FEHLMENGEN

(siehe auch Bedingung 4.4 unten)

Wir bieten keinen Verkauf und keine Rückgabe an. Nur beschädigte oder irrtümlich eingesandte Waren können zurückgegeben werden.

Wenn Artikel nach Erhalt der Bestellung offensichtlich fehlerhaft sind, wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstteam und geben Sie dabei Ihre Kontonummer, die zugehörige Bestellnummer, Ihren Namen und Ihre Adressdaten, Einzelheiten zum Produkt und den Grund für die Rückgabe an. Sie müssen angeben, ob Sie eine Rückerstattung oder einen Ersatz wünschen. Sie werden über das weitere Vorgehen bei der Rückgabe beraten. Genehmigte Rücksendungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach diesem Datum erfolgen. Für die Bearbeitung Ihrer Rücksendung ist ein ausgefülltes Rücksendegenehmigungsformular erforderlich. Artikel, die Sie erhalten haben und die sich zu einem späteren Zeitpunkt als beschädigt oder fehlerhaft herausstellen, werden nur dann für eine Rücksendung/Gutschrift in Betracht gezogen, wenn Rubies Niederlande innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem ursprünglichen Versand des Artikels benachrichtigt wird. Wir haben das Recht, eine Rücksendung als unangemessen zu betrachten, wenn das Datum diesen Zeitraum überschreitet.

Wenn eine Bestellung über unseren Kurierdienst ausgeliefert wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, die korrekte Anzahl der Kartons genau zu bestätigen. Jede Abweichung von der angegebenen Menge muss vor der Unterzeichnung auf dem "Liefernachweis" deutlich vermerkt werden; Kartons, die sich nach der Unterzeichnung des "Liefernachweises" als fehlend herausstellen, werden nicht gutgeschrieben.

Nach Erhalt einer Bestellung müssen Sie überprüfen, ob Sie die richtigen Artikel und Mengen erhalten haben, wie in Ihrem Lieferschein / Ihrer Rechnung angegeben. Etwaige Unstimmigkeiten sollten dem Rubies Kundenservice-Team innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.

Wenn eine Lieferung über unseren Kurierdienst empfangen wird und der Inhalt "Transportschäden" aufweist, raten wir Ihnen, den Kurierdienst sofort zu benachrichtigen und die Lieferung nur als "beschädigt empfangen" zu unterschreiben. Rubies übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden.

Rubies sind nicht in der Lage, Artikel zurückzunehmen, die getragen oder verändert wurden oder in einem gebrauchten Zustand zu sein scheinen.

Für nicht genehmigte Rücksendungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 % des Gesamtwerts sowie die Kosten für die Abholung durch einen Kurierdienst fällig.

Rubies behalten sich das Recht vor, Ersatzteile zu versenden, sofern diese verfügbar sind.

VERÄNDERUNG

(siehe auch Bedingung 4.2 unten)

Wir behalten uns das Recht vor, jeden Artikel zu ändern, zu verbessern oder zurückzuziehen und Design, Spezifikation oder Farbe zu ändern. Die Beschreibungen und Größen sind nur Richtwerte und die Kunden sollten sich selbst von der für ihre Anforderungen geeigneten Spezifikation überzeugen.

MEHRWERTSTEUER-NUMMER NL853215790B01

RUBIES NIEDERLANDE B.V.

VERKAUFSBESTIMMUNGEN UND -BEDINGUNGEN

1 - AUSLEGUNG

Konstruktion. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
1.1.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
1.1.2 Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein.
1.1.3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden.
1.1.4 Jeder Satz, der durch die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere" oder ähnliche Ausdrücke eingeleitet wird, ist zur Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Worte nicht ein.
1.2 Auslegung. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
1.2.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht eingetragene Körperschaft (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).
1.2.2 Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein.
1.2. 3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Rechtsvorschriften ein, die im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung erlassen wurden.
1.2.4 Jeder Satz, der durch die Begriffe "einschließlich", "einschließlich", "insbesondere" oder ähnliche Ausdrücke eingeleitet wird, ist zur Veranschaulichung zu verstehen und schränkt den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Worte nicht ein.
1.2. 5 Der Begriff "schriftlich" schließt Faxe und E-Mails ein.
1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen des Online-Katalogs und des gedruckten Katalogs haben die ersteren Vorrang vor den letzteren.

2 - GRUNDLAGE DES VERTRAGS

2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde aufzuerlegen oder einzubeziehen versucht, oder die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Waren in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und alle vom Kunden eingereichten Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechungen, Zusicherungen oder Garantien verlassen hat, die vom oder im Namen des Lieferanten gemacht oder gegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.
2.5 Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle im Katalog enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages und haben keine vertragliche Wirkung.
2.6 Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot für die Waren stellt kein Angebot dar. Ein Kostenvoranschlag ist nur für einen Zeitraum von 20 Werktagen ab seinem Ausstellungsdatum gültig.

3 - LIEFERUNG

3.1 Der Lieferant muss sicherstellen, dass:
3.1.1 jeder Warenlieferung ein Lieferschein beiliegt, der das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Kunden und des Lieferanten, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer der Waren, falls zutreffend), besondere Lagerungsanweisungen (falls zutreffend) und, falls die Bestellung in Raten geliefert wird, den ausstehenden Restbetrag der noch zu liefernden Waren enthält; und
3.1.2 wenn der Lieferant vom Kunden verlangt, dass er Verpackungsmaterial an den Lieferanten zurückschickt, ist dies auf dem Lieferschein deutlich vermerkt. Der Abnehmer stellt das Verpackungsmaterial zu den vom Lieferanten angemessenerweise geforderten Zeiten zur Abholung bereit. Die Rücksendung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Lieferanten.
3.2 Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren können ("Lieferort"), und zwar zu jedem Zeitpunkt, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereitstehen.
3.3 Die Lieferung der Waren ist mit der Ankunft der Waren am Lieferort abgeschlossen.
3.4 Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur annähernd, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht werden.
3.5 Der Lieferant haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder sonstige für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen, verursacht wurde.
3.6 Nimmt der Kunde die Waren nicht innerhalb von 3 Werktagen, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereitstehen, ab, so gilt, sofern die Nichterfüllung oder Verzögerung nicht auf höhere Gewalt oder die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten zurückzuführen ist:
3.6.1 gilt die Lieferung der Waren um 9:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereitstehen, als abgeschlossen; und
3.6.2 der Lieferant lagert die Waren bis zur Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.
3.7 Hat der Kunde die Waren 10 Werktage nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden die Lieferbereitschaft mitgeteilt hat, noch nicht abgenommen, kann der Lieferant die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten einen etwaigen Überschuss über den Warenpreis in Rechnung stellen oder einen etwaigen Fehlbetrag unter dem Warenpreis in Rechnung stellen.
3.8 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, wenn der Lieferant bis zu 5 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge liefert, aber eine anteilige Anpassung der Auftragsrechnung erfolgt nach Erhalt der Mitteilung des Abnehmers, dass die falsche Warenmenge geliefert wurde.
3.9 Der Lieferant kann die Waren in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen. Jede Teillieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Ein Lieferverzug oder ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.

4 - SPEZIFIKATION UND QUALITÄT

4.1 Die Waren werden im Katalog oder im Webshop des Lieferanten beschrieben.
4.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
4.3 Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung:
4.3.1 in allen wesentlichen Aspekten mit ihrer Beschreibung übereinstimmen;
4.3.2 frei von wesentlichen Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sind.
4.4 Vorbehaltlich der Klausel 4.5, wenn:
4.4.1 der Kunde den Lieferanten innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Entdeckung schriftlich darüber informiert, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 4.1 dargelegten Gewährleistung entsprechen;
4.4.2 der Lieferant erhält eine angemessene Gelegenheit, diese Waren zu untersuchen; und
4.4. 3 der Kunde (wenn er vom Lieferanten dazu aufgefordert wird) diese Waren auf seine Kosten an den Geschäftssitz des Lieferanten zurücksendet
4.4.4 der Kunde vollständige Angaben zur Kontonummer, zur zugehörigen Bestellnummer, zum Namen und zur Adresse sowie zu den Waren und zur Nichtkonformität macht, wird der Lieferant nach seiner Wahl die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis für die mangelhaften Waren in voller Höhe erstatten.
4.5 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 genannten Garantie durch die Waren, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
4.5.1 der Kunde nutzt die Waren weiter, nachdem er sie gemäß Klausel 4.4 benachrichtigt hat; oder
4.5.2 der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten bezüglich der Lagerung, der Inbetriebnahme, der Installation, der Verwendung und der Wartung der Waren oder (falls es keine gibt) der guten Handelspraxis bezüglich derselben nicht befolgt hat; oder
4.5.3 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Lieferant eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation befolgt hat; oder
4.5.4 der Kunde die Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert; oder
4.5.5 der Mangel durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist; oder
4.5.6 die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen, von ihrer Beschreibung abweichen
4.5. 7 zwischen der Lieferung und der Benachrichtigung über die Nichtkonformität eine unangemessene Zeit verstrichen ist.
4.5. 8 die Nichtkonformität sich auf einen Mangel oder eine Abweichung in der Anzahl der bestellten und gelieferten Einheiten bezieht, die bei einer Inspektion vernünftigerweise erkennbar war.
4.6 Mit Ausnahme der in dieser Klausel 4 genannten Fälle haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 genannten Garantie.
4. 7 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
4.8 Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.

5 - TITEL UND RISIKO

5.1 Das Risiko an den Waren geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
5.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte eintritt
5.2.1 der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die Waren und alle anderen Waren erhält, die der Lieferant an den Kunden geliefert hat; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über; und
5.2.2 Der Kunde verkauft die Waren weiter; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Abschnitt 5.4 genannten Zeitpunkt auf den Kunden über.
5.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
5.3.1 die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum des Lieferanten identifizierbar bleiben
5.3.2 keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren entfernen, verunstalten oder unkenntlich machen, die sich auf die Waren beziehen;
5.3.3 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
5.3.4 den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 7.2 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
5.3. 5 dem Lieferanten alle Informationen über die Waren zu geben, die der Lieferant von Zeit zu Zeit verlangt.
5.4 Vorbehaltlich der Klausel 5.5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen, bevor der Lieferant die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
5.4.1 tut er dies als Auftraggeber und nicht als Vertreter des Lieferanten; und
5.4.2 geht das Eigentum an den Waren unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden vom Lieferanten auf den Kunden über.
5.5 Wenn vor dem Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden eines der in Klausel 7.2 aufgeführten Ereignisse eintritt, hat der Lieferant unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel
5.5.1 erlischt das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu verwenden, sofort; und
5.5.2 kann der Lieferant jederzeit
5.5.2.1 den Abnehmer auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, herauszugeben; und
5.5.2.2 wenn der Abnehmer dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Abnehmers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten, um sie zurückzuholen.

6 - PREIS UND ZAHLUNG

6.1 Der Preis der Waren ist in Euro und zu dem im Webshop angegebenen Preis, oder, wenn kein Preis angegeben ist, zu dem in der veröffentlichten Preisliste des Lieferanten angegebenen Preis, der am Tag der Lieferung gilt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den im Webshop angegebenen Preisen und den in der Preisliste angegebenen Preisen hat der erstere Vorrang vor dem letzteren.
6.2 Der Lieferant kann den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit bis zu 5 Werktage vor der Lieferung erhöhen, um einen Anstieg der Kosten für die Waren widerzuspiegeln, der auf Folgendes zurückzuführen ist
6.2.1 Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen sowie Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten); oder
6.2.2 eine vom Kunden geforderte Änderung des/der Liefertermins/e, der Menge oder der Art der bestellten Waren oder der Spezifikation; oder
6.2.3 jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.
6.3 Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, versteht sich der Preis der Waren ausschließlich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Für Kunden mit einem Lager in Dänemark, Schweden oder Finnland werden für alle Bestellungen mit einem Lieferwert unter 1000 Euro, aber über 500 Euro, 50 Euro pro Bestellung an Lieferkosten in Rechnung gestellt. Für Kunden mit einem Lager in Deutschland, Österreich und Polen werden für alle Bestellungen mit einem Lieferwert unter 500 Euro, aber über 250 Euro, 22,50 Euro pro Bestellung an Lieferkosten berechnet. Für Kunden mit einem Lager in den Niederlanden und Belgien werden für alle Bestellungen mit einem Lieferwert unter 500 Euro, aber über 250 Euro, 10,00 Euro pro Bestellung an Lieferkosten berechnet.
6.4 Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich der Mehrwertsteuer ("VAT"). Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt einer gültigen Rechnung des Lieferanten über die Mehrwertsteuer an den Lieferanten die zusätzlichen Beträge für die Mehrwertsteuer zu zahlen, die für die Lieferung der Waren anfallen.
6.5 Der Lieferant kann dem Kunden die Waren am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
6.6 Pro-forma-Zahlung ist per Banküberweisung oder zugelassener Kreditkarte in Euro vor dem Versand und innerhalb von 5 Tagen nach Zahlungsaufforderung erforderlich. Die Zahlung hat auf das vom Lieferanten schriftlich angegebene Bankkonto zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Zahlung ist von entscheidender Bedeutung.
6.7 Wenn der Abnehmer eine dem Lieferanten aufgrund des Vertrags geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Abnehmer auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Nationalbank der Niederlande zu zahlen. Diese Zinsen werden täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags berechnet, unabhängig davon, ob diese vor oder nach dem Urteil erfolgt. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.
6.8 Der Abnehmer ist verpflichtet, alle aufgrund des Vertrags fälligen Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu zahlen (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten). Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, ohne Einschränkung anderer ihm zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe, jeden ihm vom Kunden geschuldeten Betrag mit jedem vom Lieferanten an den Kunden zu zahlenden Betrag zu verrechnen.

7 - BEENDIGUNG UND AUSSETZUNG

7.1 If the Customer becomes subject to any of the events listed in clause 7.2, the Supplier may terminate the Contract with immediate effect by giving written notice to the Customer.
7.2 For the purposes of clause 7.1, the relevant events are:
7.2.1 the Customer suspends, or threatens to suspend, payment of its debts or is unable to pay its debts as they fall due or admits inability to pay its debts or (being a company or limited liability partnership) is deemed unable to pay its debts within the meaning of section 123 of the Insolvency Act 1986, or (being an individual) is deemed either unable to pay its debts or as having no reasonable prospect of so doing, in either case, within the meaning of section 268 of the Insolvency Act 1986, or (being a partnership) has any partner to whom any of the foregoing apply;
7.2.2 the Customer commences negotiations with all or any class of its creditors with a view to rescheduling any of its debts, or makes a proposal for or enters into any compromise or arrangement with its creditors other than (where the Customer is a company) where these events take place for the sole purpose of a scheme for a solvent amalgamation of the Customer with one or more other companies or the solvent reconstruction of the Customer;
7.2.3 (being a company) a petition is filed, a notice is given, a resolution is passed, or an order is made, for or in connection with the winding up of the Customer, other than for the sole purpose of a scheme for a solvent amalgamation of the Customer with one or more other companies or the solvent reconstruction of the Customer;
7.2.4 (being an individual) the Customer is the subject of a bankruptcy petition or order;
7.2.5 a creditor or encumbrancer of the Customer attaches or takes possession of, or a distress, execution, sequestration or other such process is levied or enforced on or sued against, the whole or any part of its assets and such attachment or process is not discharged within 14 days;
7.2.6 (being a company) an application is made to court, or an order is made, for the appointment of an administrator or if a notice of intention to appoint an administrator is given or if an administrator is appointed over the Customer;
7.2.7 (being a company) the holder of a qualifying charge over the assets of the Customer has become entitled to appoint or has appointed an administrative receiver;
7.2.8 a person becomes entitled to appoint a receiver over the assets of the Customer or a receiver is appointed over the assets of the Customer;
7.2.9 any event occurs, or proceeding is taken, with respect to the Customer in any jurisdiction to which it is subject that has an effect equivalent or similar to any of the events mentioned in clause 7.2.1 to clause 7.2.8 (inclusive);
7.2.10 the Customer suspends, threatens to suspends, ceases or threatens to cease to carry on all or a substantial part of its business;
7.2.11 the financial position of the Customer deteriorates to such an extent that in the opinion of the Supplier the capability of the Customer to adequately fulfil its obligations under the Contract has been placed in jeopardy; and
7.2.12 (being an individual) the Customer dies or, by reason of illness or incapacity (whether mental or physical), is incapable of managing his or her own affairs or becomes a patient under any mental health legislation.
7.3 Without limiting its other rights or remedies, the Supplier may suspend provision of the Goods under the Contract or any other contract between the Customer and the Supplier and/or cancel any discounts or credit terms, if the Customer becomes subject to any of the events listed in clause 7.2.1 to clause 7.2.9, or the Supplier reasonably believes that the Customer is about to become subject to any of them, or if the Customer fails to pay any amount due under this Contract on the due date for payment.
7.4 On termination of the Contract for any reason the Customer shall immediately pay to the Supplier all of the outstanding unpaid invoices and interest of the Supplier.
7.5 Termination of the Contract, however arising, shall not affect any of the parties’ rights, remedies, obligations and liabilities that have accrued as at termination.
7.6 Clauses which expressly or by implication survive termination of the Contract shall continue in full force and effect.

8 - HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Lieferanten ein oder schließt sie aus für:
8.1.1 Tod oder Personenschäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Angestellten, Vertreter oder Unterauftragnehmer (je nach Fall) verursacht wurden; oder
8.1.2 Betrug oder arglistige Täuschung; oder
8.1.3 fehlerhafte Produkte im Sinne der EU-Verbraucherschutzgesetzgebung; oder
8.1.4 jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für den Lieferanten ungesetzlich wäre, die Haftung auszuschließen oder zu beschränken.
8.2 Vorbehaltlich der Bedingung 8.1 haftet der Lieferant unter keinen Umständen, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten, wie auch immer sie entstanden sind), Vertrag, falscher Darstellung (ob unschuldig oder fahrlässig) oder anderweitig für:
8.2.1 Gewinneinbußen; oder
8.2.2 Geschäftseinbußen; oder
8.2.3 Erschöpfung des Firmenwerts oder ähnliche Verluste; oder
8.2.4 Verlust von erwarteten Einsparungen; oder
8.2. 5 Verlust von Waren; oder
8.2.6 Nutzungsausfall; oder Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; oder
8.2. 7 jegliche besonderen, indirekten, Folge- oder reinen wirtschaftlichen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben.
8.3 Vorbehaltlich der Klausel 8.1 übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, unter keinen Umständen 100 % des Warenpreises.

Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wurde. Ein Ereignis höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, das seiner Natur nach nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die eigene Belegschaft oder die eines Dritten betroffen ist), Ausfall von Energiequellen oder des Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, zivile Unruhen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, innere Unruhen, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Verseuchung, Überschallknall, Explosionen, Einsturz von Gebäuden, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme widrige Witterungsverhältnisse oder Versäumnisse von Zulieferern oder Unterauftragnehmern.

9 - ALLGEMEIN

9.1 Abtretung und andere Handlungen.
9.1.1 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, zu verpfänden, zu belasten, unterzuvergeben oder in sonstiger Weise damit umzugehen.
9.1.2 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, treuhänderisch verwalten oder in sonstiger Weise damit verfahren.

9.2 Bekanntmachungen.
9.2. 1 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag zugeht, muss schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz der Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder an ihre Hauptniederlassung (in allen anderen Fällen) oder an eine andere Adresse adressiert sein, die die Partei der anderen Partei in Übereinstimmung mit dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich übergeben, per vorausbezahlter First-Class-Post oder durch einen anderen Zustelldienst am nächsten Arbeitstag, einen kommerziellen Kurierdienst, per Fax oder per E-Mail zugestellt werden.
9.2.2 Eine Benachrichtigung oder sonstige Mitteilung gilt als zugegangen: bei persönlicher Übergabe, wenn sie an der in Klausel 9.2.1 genannten Adresse abgegeben wird; bei Versand durch vorausbezahlte First-Class-Post oder einen anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; bei Zustellung durch einen kommerziellen Kurierdienst an dem Tag und zu dem Zeitpunkt, an dem die Zustellungsquittung des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Versand per Fax oder E-Mail einen Werktag nach der Übertragung.
9.2. 3 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.

9.3 Aufhebung.
9.3.1 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.
9.3.2 Teilt eine Partei der anderen die Möglichkeit mit, dass eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich erreicht wird.

9.4 Verzicht.
Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf gemäß dem Vertrag oder dem Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein vertraglich oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindern oder einschränken.

9.5 Rechte Dritter.
Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte zur Durchsetzung der Vertragsbedingungen.

9.6 Änderung.
Außer in den Fällen, die in diesen Bedingungen festgelegt sind, sind Änderungen des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen, nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Lieferanten unterzeichnet werden.

9.7 Geltendes Recht.
Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem niederländischen Recht.

9.8 Gerichtsstand.
Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte der Niederlande die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN NUR FÜR EXPORTKUNDEN

AUFTRÄGE (EXPORT).

  • Der Eröffnungsauftrag für ein neues Konto beträgt 1.500 €. Der Mindestbestellwert (versendbar) beträgt 500 €, danach werden Bestellungen unter 500 € versendbarem Wert in den Rückstand versetzt und erst kommissioniert, wenn der versendbare Wert 500 € übersteigt.
  • Die Preise sind NETHERLANDS EX WORKS und internationale Versandbedingungen werden durch INCOTERMS® 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC) umrissen, wenn die Bedingungen anwendbar sind. Aufträge werden durch diese Bedingungen durchgesetzt und sind nur verhandelbar, wenn sie mit Rubies Niederlande vereinbart werden, bevor ein Auftrag vereinbart und verarbeitet wird.
  • Die in Rechnung gestellten Waren enthalten keine Kosten für Nacharbeiten und Bescheinigungen, die während oder nach der Kommissionierung der Waren und bei der Ausstellung der für Zollzwecke erforderlichen Papiere anfallen können.
  • Es werden keine Bescheinigungen oder zusätzliche Papiere ausgestellt, es sei denn, sie werden vom Kunden im Voraus angefordert, und wenn sie angefordert werden, werden sie zum Selbstkostenpreis in einer separaten Rechnung berechnet.
  • Exportkunden müssen selbst für den Transport sorgen oder Rubies' bitten, einen Kostenvoranschlag von einem Spediteur einzuholen. Für jeden angenommenen Kostenvoranschlag wird eine Zahlungsrechnung erstellt.
  • Kreditkonten sind nicht verfügbar.
  • Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten und BACS. Wir akzeptieren NICHT American Express.
  • Die Zahlung muss per Banküberweisung oder mit einer zugelassenen Kreditkarte in Euro erfolgen, bevor die Sendung freigegeben/abgeholt wird, und zwar innerhalb von 5 Tagen nach Zahlungsaufforderung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Waren wieder auf Lager genommen und es wird eine Gebühr erhoben, wenn die Zahlung nach mindestens 3 Aufforderungen innerhalb von 5 Werktagen nicht eingegangen ist oder wenn ein Kunde die Stornierung eines bereits kommissionierten Auftrags beantragt. Die Gebühr beträgt 5 % des Auftragswerts, wobei der Mindestbetrag 25 € beträgt, unabhängig vom Auftragswert.
  • Ab-Werk-Kunden, die den Transport selbst organisieren, erhalten 5% Rabatt auf Bestellungen mit einem Mindestversandwert von 1.000 €.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sich schick zu machen macht viel Spaß - dennoch gibt es einiges an Kleingedrucktem zu beachten.

Bitte lessen und beachten Sie unsere Allgemeinen Geschaftsbedingungen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Allgemeine Geschaftsbedingungen für Rubie's Masquerades:

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen das Angebot und den Verkauf von Produkten von nl.rubiesmasquerade.com, Eigentum und Verwaltung von

Rubies Niederlande, Heldenseweg 25 a, 6086 PD Neer, Niederlande.

Telefonnummer: +31 (0)85 808 5969

Umsatzsteuer-Idenfikationsnummer: NL853215790B01

Unser Webshop ist 24 Stunden am Tag geoffnet. Wir bearbeiten Bestellungen Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr. Bestellungen, die ausserhalb der Offnungszeiten aufgegeben werden, werden am folgenden Werktag bearbeitet.

ALLGEMEINE HINWEISE

Rubie's mochte klarstellen, dass es nicht die Absicht des Unternehmens ist, unsere Produkte auf EBAY zu verkaufen. Wir unterstützen voll und ganz diejenigen unserer Kunden, die über eine seriöse spezialisierte Kostum-Website verfugen, die eine grosse Auswahl an lizenzierten und nicht lizenzierten Kostumen und Accessoires von verschiedenen Anbietern verkauft, solange die Darstellungen aller relevanten lizenzierten Charaktere mit den genehmigten Bildern ubereinstimmen von den Lizenzgebern unterzeichnet.

BESTELLSTATUS

Alle Bestellungen, die über einen Katalog, online, telefonisch oder per Post, E-Mail oder über ein anderes Kommunikationsmittel aufgegeben werden, unterliegen unseren Verkaufsbedingungen, von denen eine Kopie unten aufgeführt ist und die als Bestandteil jeder Bestellung gelten mit den Bestimmungen dieses Abschnitts "Bestellinformationen". Bitte beachten Sie insbesondere, dass gemäß Bedingung 2 jede Bestellung unserer Annahme unterliegt, alle anderen Bedingungen, die wir nicht akzeptiert haben, oder vorherige Mitteilungen oder Katalogbeschreibungen oder andere Dokumente oder mündliche oder schriftliche Zusicherungen, die nicht ausdrücklich schriftlich in der Bestellung enthalten sind, ausgenommen sind und von uns akzeptiert werden. Großgeschriebene Wörter in diesem Abschnitt entsprechen der Definition in Bedingung 1 untenAlle Bestellungen, die über einen Katalog, online, telefonisch oder per Post, E-Mail oder überein anderes Kommunikationsmittel aufgegeben werden, unterliegen unseren Verkaufsbedingungen, von denen eine Kopie unten aufgeführt ist und die als Bestandteil jeder Bestellung gelten mit den Bestimmungen dieses Abschnitts "Bestellinformationen". Bitte beachten Sie insbesondere, dass unter Bedingung

PREIS

Bestellungen erfolgen in Euro zum Listenpreis am Tag der Lieferung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise nach Mitteilung an Sie zu erhöhen. Weitere Einzelheiten finden Sie in Bedingung 6

BESTELLUNGEN - NIEDERLANDE, BELGIEN, DEUTSCHLAND, OSTERREICH, POLEN

Der Mindestbestellwert für neue Konten beträgt 1.000 € (Versandwert), um DDP-Lieferbedingungen zu erhalten. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen, deren Versandwert unter 250 € liegt. Bei Bestellungen und Nachbestellungen mit einem Lieferwert über 500 € sind die Versandkosten inklusive. Bestellungen und Nachbestellungen mit einem Versandwert über 250 €, aber unter 500 € werden gegen eine Versandkostenpauschale versandt. Die Versandkosten für die Niederlande und Belgien betragen 10,00 € pro versendeter Bestellung, für Deutschland, Österreich und Polen 22,50 € pro versendeter Bestellung.

Der Mindestbestellwert für die Eröffnung eines neuen Kontos beträgt 1.000 € (versendbarer Wert), um DDP-Lieferbedingungen zu erhalten.

Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen mit einem versandfähigen Wert von unter 250 €. Für Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versendbaren Wert von über 500 € sind die Lieferkosten inbegriffen. Bestellungen und Nachbestellungen mit einem versendbaren Wert von mehr als 250 €, aber weniger als 500 €, werden gegen eine Versandkostenpauschale versendet. Die Versandkosten für die Niederlande und Belgien betragen €10,00 pro versendeter Bestellung, für Deutschland, Österreich und Polen €22,50 pro versendeter Bestellung.

AUFTRÄGE - DÄNEMARK, FINNLAND UND SCHWEDEN

Der Mindestbestellwert beträgt 1.000 € (Versandwert), um DDP-Lieferkonditionen zu erhalten. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen mit einem Versandwert unter 1.000 €. Bestellungen und Nachbestellungen mit einem Versandwert von 500 bis 1.000 € werden versandt, es fällt jedoch eine Versandkostenpauschale von 50 € pro Bestellung an. Bestellungen unter 500 € werden in den Rückstand gelegt und erst dann kommissioniert, wenn der Versandwert 500 € übersteigt. Die Bestellung kann versendet werden, es fällt jedoch eine Versandkostenpauschale von 50 € an, die Ihnen in Rechnung gestellt wird. Rückständige Bestellungen werden nur für Kreditkunden maximal 3 Monate lang auf Bestellung zurückgehalten und danach gelöscht.

BESTELLUNGEN - Export (Länder/Märkte, die oben nicht ausdrucklich erwahnt sind)

Eröffnungsauftrag für neues Konto 1.000 €. Die nachstehende Bedingung 6.3 gilt für alle Bestellungen mit einem Versandwert von weniger als 1.000 €. Bestellungen unter 500 € werden in den Rückstand gestellt und erst dann kommissioniert, wenn der Versandwert 500 € übersteigt.

Die Preise verstehen sich ab Werk und es gilt Bedingung 6.3. Exportkunden müssen für den Transport selbst sorgen oder uns mit der Organisation beauftragen. Guthabenkonten sind nicht verfügbar. Vor dem Versand und innerhalb von 5 Tagen nach der Zahlungsaufforderung ist eine Pro-forma-Zahlung per Banküberweisung oder genehmigter Kreditkarte in Euro erforderlich. Danach wird die Ware wieder in den Lagerbestand zurückgeschickt.

Kunden ab Werk, die den Transport selbst organisieren, erhalten 5 % Rabatt auf Bestellungen mit einem Mindestversandwert von 1.000 €

ZAHLUNGSART

Wir akzeptieren Schecks, alle gängigen Kreditkarten und BACS. Wir akzeptieren KEINE American Express-Zahlungen. In keinem Fall werden kommissionierte Bestellungen bis zur Zahlung für Kunden gespeichert. Kreditkartenbestellungen werden in den Lagerbestand zurückgeschickt und es wird eine Gebühr erhoben, wenn nach mindestens drei Anfragen innerhalb von fünf Werktagen keine Zahlung eingeht oder wenn ein Kunde die Stornierung einer bereits ausgewählten Bestellung beantragt. Die Gebühr beträgt 5 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 25 €. Bei Kreditkarten, die bei der Zahlungsabwicklung abgelehnt werden, fällt eine Verwaltungsgebühr von 10 € an. Genehmigte Kreditkonten haben eine strikte Laufzeit von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Guthabenkonten werden entzogen, wenn die Bedingungen nicht strikt eingehalten werden.

BITTE BEACHTEN: (ZUSAMMENFASSUNG)

SIE SIND NICHT EIGENTÜMER DER WAREN, DIE WIR IHNEN LIEFERN, WENN SIE SIE NICHT BEZAHLT HABEN ODER EINE ANDERE AUSSTEHENDE ZAHLUNG MIT UNS HABEN - SIEHE BEDINGUNG 5 FÜR EINZELHEITEN UND IHRE VERPFLICHTUNGEN UNS GEGENÜBER. UNSERE HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER FÜR UNSERE FALSCHEN HANDLUNGEN ODER UNSERE HANDLUNGEN UND/ODER UNTERLASSUNGEN UNTERLIEGT WICHTIGEN EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSEN - LESEN SIE BITTE BEDINGUNG 8 UNTEN FÜR EINZELHEITEN

RUCKGABE- UND FEHLERVERFAHREN

(siehe weitere Bedingung 4.4 unten)

Wir betreiben keine Verkaufs- oder Rückgabemöglichkeit. Es können nur beschädigte oder irrtümlich eingesandte Waren zurückgegeben werden.

Wenn Artikel nach Eingang der Bestellung erkennbar fehlerhaft sind, wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstteam und geben Sie dabei Ihre Kontonummer, die zugehörige Bestellnummer, Ihren Namen und Ihre Adressdaten, Einzelheiten zum Produkt und den Grund für die Rücksendung an. Sie müssen angeben, ob Sie eine Rückerstattung oder einen Ersatz benötigen. Sie werden über das weitere Vorgehen bei der Rücksendung informiert. Autorisierte Rücksendungen müssen innerhalb von 28 Tagen nach diesem Datum erfolgen. Für die Bearbeitung Ihrer Rücksendungen ist ein ausgefülltes Rücksendegenehmigungsformular erforderlich. Artikel, die Sie erhalten und die sich zu einem späteren Zeitpunkt als beschädigt/fehlerhaft herausstellen, werden nur dann für eine Rücksendung/Gutschrift in Betracht gezogen, wenn Rubies Niederlande innerhalb einer angemessenen Frist nach dem ursprünglichen Versand des Artikels benachrichtigt werden. Wir haben das Recht, eine Rückgabe als unangemessen zu erachten, wenn das Datum diesen Zeitraum überschreitet. Wenn eine Bestellung über unseren Kurierdienst geliefert wird, liegt es in der Verantwortung des Kunden, genau zu bestätigen, dass die richtige Anzahl an Kartons eingegangen ist. Jede Abweichung von der angegebenen Menge muss vor der Unterzeichnung deutlich auf dem "Liefernachweis" vermerkt werden; Etwaige Kartons, die später nach Unterzeichnung des "Liefernachweises" als fehlend befunden werden, werden nicht gutgeschrieben. Nach Eingang einer Bestellung werden Sie gebeten, den Erhalt der korrekten Artikel und Mengen zu überprüfen, wie in Ihrer Versandanzeige/Rechnung angegeben. Eventuelle Unstimmigkeiten sollten dem Rubies-Kundendienstteam innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden.

Wenn eine Lieferung über unseren Kurierdienst eingeht und der Inhalt den Anschein erweckt, als sei er "beschädigt beim Transport" gewesen, empfehlen wir Ihnen, den Kurier unverzüglich zu benachrichtigen und die Lieferung nur mit dem Vermerk "Beschädigt erhalten" zu unterzeichnen. Rubys übernimmt keine Haftung für Transportschäden.

Rubies kann keine zurückgegebenen Artikel annehmen, die getragen oder verändert wurden oder in einem gebrauchten Zustand zu sein scheinen. Bei nicht autorisierten Rücksendungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Gesamtwertes sowie etwaige damit verbundene Abholkosten des Kuriers erhoben. Rubies behält sich das Recht vor, Ersatzteile zu versenden, sofern verfügbar.

ÄNDERUNG

(siehe weitere Bedingung 4.2 unten)

Wir behalten uns das Recht vor, Artikel zu ändern, zu verbessern oder zurückzuziehen sowie Design, Spezifikation oder Farbe zu ändern. Beschreibungen und Größen dienen nur zur Orientierung und Kunden sollten sich selbst davon überzeugen, welche Spezifikation für ihre Anforderungen geeignet ist. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL853215790B01

RUBIES NIEDERLANDE B.V.

VERKAUFSBESTIMMUNGEN UND -BEDINGUNGEN

1 - DEUTUNG

Konstruktion. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
1.1.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht).
1.1.2 Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst deren persönliche Vertreter, Nachfolger oder zulässige Bevollmächtigte.
1.1.3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder neu in Kraft getretenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordneten Gesetze, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder neu in Kraft getretenen Fassung erlassen wurden.
1.1.4 Alle durch die Begriffe eingeführten Ausdrücke einschließlich, umfassender, insbesondere oder ähnlicher Ausdrücke sind als veranschaulichend zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht ein.
1.2 Konstruktion. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
1.2.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht).
1.2.2 Eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst deren persönliche Vertreter, Nachfolger oder zulässige Bevollmächtigte.
1.2.3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder neu in Kraft getretenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordneten Gesetze, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder neu in Kraft getretenen Fassung erlassen wurden.
1.2.4 Alle durch die Begriffe eingeführten Ausdrücke einschließlich, umfassender, insbesondere oder ähnlicher Ausdrücke sind als veranschaulichend zu verstehen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht ein.
1.2.5 Zu den schriftlichen oder schriftlichen Hinweisen zählen auch Faxe und E-Mails.
1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den im Online-Katalog und im gedruckten Katalog dargelegten Bedingungen haben erstere Vorrang vor letzteren.

2 - VERTRAGSGRUND LAGE

2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Handel, Sitte, Praxis oder Geschäftsgang impliziert sind.
2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und alle vom Kunden übermittelten anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.
2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant die Bestellung schriftlich annimmt und der Vertrag dadurch zustande kommt.
2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen, Darstellungen, Zusicherungen oder Garantien verlassen hat, die vom Lieferanten oder im Namen des Lieferanten abgegeben oder gegeben wurden und nicht im Vertrag festgelegt sind.
2.5 Alle vom Lieferanten erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbematerialien sowie alle im Katalog enthaltenen Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Vertragsbestandteil und haben keine Vertragswirkung.
2.6 Ein vom Lieferanten abgegebener Kostenvoranschlag für die Waren stellt kein Angebot dar. Ein Angebot ist nur für einen Zeitraum von 20 Geschäftstagen ab dem Ausstellungsdatum gültig.

3 - LIEFERUNG

3.1 Der Lieferant stellt sicher, dass:
3.1.1 Jeder Lieferung der Waren ist ein Lieferschein beigefügt, auf dem das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Kunden und des Lieferanten, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer der Waren, sofern zutreffend) aufgeführt sind. besondere Lagerungsanweisungen (falls vorhanden) und, wenn die Bestellung in Teillieferungen geliefert wird, der ausstehende Restbetrag der noch zu liefernden Waren; und
3.1.2 Verlangt der Lieferant vom Kunden die Rücksendung von Verpackungsmaterial an den Lieferanten, ist dies deutlich auf dem Lieferschein anzugeben. Der Kunde stellt solche Verpackungsmaterialien zu den vom Lieferanten angemessenerweise verlangten Zeiten zur Abholung bereit. Die Rücksendung von Verpackungsmaterial erfolgt auf Kosten des Lieferanten.
3.2 Der Lieferant liefert die Waren jederzeit an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren ("Lieferort"), nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind.
3.3 Die Lieferung der Waren ist mit der Ankunft der Waren am Lieferort abgeschlossen.
3.4 Alle angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben und die Lieferzeit ist nicht ausschlaggebend. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden verursacht werden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zur Verfügung zu stellen.
3.5 Der Lieferant übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese Nichtlieferung auf ein Ereignis höherer Gewalt oder auf das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zur Verfügung zu stellen.
3.6 Wenn der Kunde die Waren nicht innerhalb von 3 Werktagen, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind, entgegennimmt, gilt dies, es sei denn, diese Nichterfüllung oder Verzögerung ist auf ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichterfüllung durch den Lieferanten zurückzuführen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag:
3.6.1 Die Lieferung der Waren gilt um 9:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind, als abgeschlossen. Und
3.6.2 Der Lieferant lagert die Waren bis zur Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.
3.7 Wenn der Kunde sie zehn Geschäftstage nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren zur Lieferung bereit sind, noch nicht entgegengenommen hat, kann der Lieferant die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig darüber verfügen, und zwar nach Abzug einer angemessenen Lagerung und Verkaufskosten, dem Kunden etwaige Überschreitungen des Warenpreises in Rechnung stellen oder dem Kunden etwaige Unterschreitungen des Warenpreises in Rechnung stellen.
3.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, wenn der Lieferant bis zu 5 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge liefert; nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung des Kunden erfolgt jedoch eine anteilige Anpassung der Bestellrechnung es wurde die falsche Warenmenge geliefert.
3.9 Der Lieferant kann die Ware in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar. Eine verspätete Lieferung oder ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.

4 - SPEZIFIKATION UND QUALITÄT

4.1 Die Waren werden im Katalog oder im Webshop des Lieferanten beschrieben.
4.2
Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
4.3
Der Lieferant gewährleistet, dass die Waren bei Lieferung:
4.3.1 in allen wesentlichen Punkten mit ihrer Beschreibung übereinstimmen;
4
.3.2 in allen wesentlichen Punkten mit ihrer Beschreibung übereinstimmend;
4.4 Vorbehaltlich Klausel 4.5, wenn:
4.4.1
Der Kunde teilt dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung schriftlich mit, dass einige oder alle Waren nicht der in Abschnitt 4.1 dargelegten Garantie entsprechen.
4.4.2
Dem Lieferanten wird eine angemessene Gelegenheit gegeben, diese Waren zu prüfen; und
4.4.3 Der Kunde schickt (sofern er vom Lieferanten dazu aufgefordert wird) diese Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz des Lieferanten zurück.
4.4.4
Der Kunde stellt vollständige Angaben zur Kontonummer, zugehöriger Bestellnummer, Namens- und Adressdaten sowie Angaben zu den Waren und zur Nichtkonformität bereit. Der Lieferant wird nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig erstatten.
4.5 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Abschnitt 4.1 genannten Garantie durch die Waren in einem der folgenden Fälle:
4.5.1
der Kunde diese Waren nach Mitteilung gemäß Ziffer 4.4 weiter nutzt; oder
4.5.2
der Mangel dadurch entsteht, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (sofern keine solchen vorhanden sind) die guten Handelspraktiken diesbezüglich nicht befolgt hat; oder
4.5.3 der Mangel dadurch entsteht, dass der Lieferant einer Zeichnung, einem Entwurf oder einer Spezifikation des Kunden Folge leistet; oder
4.5.4
der Kunde Änderungen oder Reparaturen an solchen Waren ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten durchführt; oder
4.5.5
der Mangel ist auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen; oder
4.5.6 Die Waren weichen aufgrund von Änderungen von ihrer Beschreibung ab, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen
4.5.7
zwischen Lieferung und Mitteilung der Vertragswidrigkeit eine unangemessene Zeit verstrichen ist.
4.5.8
Die Nichtkonformität bezieht sich auf einen Mangel oder eine Diskrepanz in der Anzahl der bestellten und gelieferten Einheiten, die bei der Inspektion hinreichend offensichtlich war.
4.6
Sofern in dieser Klausel 4 nichts anderes bestimmt ist, haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 4.1 dargelegten Garantie durch die Waren.
4.7
Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 enthaltenen Bestimmungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
4.8 Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten reparierten oder ersetzten Waren.

5 - TITEL UND RISIKO

5.1 Das Risiko an den Waren geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
5.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der frühere der beiden folgenden Zeitpunkte eintritt
5.2.1 der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder in verrechneten Geldern) für die Waren und alle anderen Waren erhält, die der Lieferant an den Kunden geliefert hat; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge über; und
5.2.2 Der Kunde verkauft die Waren weiter; in diesem Fall geht das Eigentum an den Waren zu dem in Abschnitt 5.4 genannten Zeitpunkt auf den Kunden über.
5.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
5.3.1 die Waren getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum des Lieferanten identifizierbar bleiben
5.3.2 keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren entfernen, verunstalten oder unkenntlich machen, die sich auf die Waren beziehen;
5.3.3 die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Datum der Lieferung zu versichern;
5.3.4 den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eines der in Klausel 7.2 aufgeführten Ereignisse eintritt; und
5.3. 5 dem Lieferanten alle Informationen über die Waren zu geben, die der Lieferant von Zeit zu Zeit verlangt.
5.4 Vorbehaltlich der Klausel 5.5 darf der Kunde die Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen, bevor der Lieferant die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Kunde die Waren jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:
5.4.1 tut er dies als Auftraggeber und nicht als Vertreter des Lieferanten; und
5.4.2 geht das Eigentum an den Waren unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden vom Lieferanten auf den Kunden über.
5.5 Wenn vor dem Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden eines der in Klausel 7.2 aufgeführten Ereignisse eintritt, hat der Lieferant unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel
5.5.1 erlischt das Recht des Kunden, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu verwenden, sofort; und
5.5.2 kann der Lieferant jederzeit
5.5.2.1 den Abnehmer auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden, herauszugeben; und
5.5.2.2 wenn der Abnehmer dem nicht unverzüglich nachkommt, die Räumlichkeiten des Abnehmers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten, um sie zurückzuholen.

6 - PREIS UND BEZAHLUNG

6.1 Der Preis der Waren ist in Euro angegeben und entspricht dem im Webshop angegebenen Preis oder, wenn kein Preis angegeben ist, dem Preis, der in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen veröffentlichten Preisliste des Lieferanten angegeben ist. Im Falle eines Konflikts zwischen den im Webshop angegebenen Preisen und den in der Preisliste angegebenen Preisen haben erstere Vorrang vor letzteren.
6.2
Der Lieferant kann durch Mitteilung an den Kunden jederzeit bis zu 5 Werktage vor der Lieferung den Preis der Waren erhöhen, um etwaigen Kostensteigerungen der Waren Rechnung zu tragen, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
6.2.1
alle Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten); oder
6.2.2 jede Anfrage des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern; oder
6.2.3
jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden verursacht wird, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben.
6.3 Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, versteht sich der Preis der Waren zuzüglich der Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Für Kunden mit einem Lager in Dänemark, Schweden oder Finnland werden für alle Bestellungen mit einem Versandwert unter 1000 Euro, aber über 500 Euro 50 Euro Versandkosten pro Bestellung in Rechnung gestellt. Für Kunden mit einem Lager in Deutschland, Österreich und Polen werden für alle Bestellungen mit einem Versandwert unter 500 Euro, aber über 250 Euro Versandkosten in Höhe von 22,50 Euro pro Bestellung in Rechnung gestellt. Für Kunden mit einem Lager in den Niederlanden und Belgien werden für alle Bestellungen mit einem Versandwert unter 500 Euro, aber über 250 Euro 10,00 Euro Versandkosten pro Bestellung in Rechnung gestellt.
6.4
Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer ("MwSt"). Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt einer gültigen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vom Lieferanten die zusätzlichen Mehrwertsteuerbeträge an den Lieferanten zu zahlen, die für die Lieferung der Waren anfallen.
6.5 Der Lieferant kann dem Kunden die Waren am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Abschluss der Lieferung in Rechnung stellen.
6.6 Vor dem Versand und innerhalb von 5 Tagen nach der Zahlungsaufforderung ist eine Pro-forma-Zahlung per Banküberweisung oder genehmigter Kreditkarte in Euro erforderlich. Die Zahlung erfolgt auf das vom Lieferanten schriftlich benannte Bankkonto. Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.
6.7 Wenn der Kunde eine dem Lieferanten gemäß dem Vertrag geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Kunde auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4 % pro Jahr über dem Basiszinssatz der Niederländischen Nationalbank zu zahlen von Zeit zu Zeit. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob vor oder nach dem Urteil. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.
6.8
Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung zu zahlen (mit Ausnahme etwaiger gesetzlich vorgeschriebener Abzüge oder Einbehalte). Der Lieferant kann jederzeit, ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe, jeden ihm vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem vom Lieferanten an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.

7 - KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG

7.1 Wenn beim Kunden eines der in Abschnitt 7.2 aufgeführten Ereignisse auftritt, kann der Lieferant den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.

7.2 Für die Zwecke von Abschnitt 7.1 sind die relevanten Ereignisse:

7.2.1 Der Kunde setzt die Zahlung seiner Schulden aus oder droht mit einer Aussetzung, oder er ist nicht in der Lage, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder er gibt zu, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder (wenn es sich um ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung handelt) wird davon ausgegangen, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden innerhalb der Frist zu begleichen im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 oder (als Einzelperson) entweder nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder dass er keine begründete Aussicht darauf hat, dies zu tun, in beiden Fällen im Sinne von Abschnitt 268 des Insolvenzgesetzes von 1986, oder (da es sich um eine Personengesellschaft handelt) einen Partner hat, auf den einer der oben genannten Punkte zutrifft;

7.2.2 Der Kunde nimmt Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe seiner Gläubiger auf, um seine Schulden umzuschulden, oder macht einen Vorschlag für einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder schließt diese mit seinen Gläubigern ab, es sei denn (wenn der Kunde ein Unternehmen ist), wenn diese Ereignisse eintreten zum ausschließlichen Zweck einer zahlungsfähigen Fusion des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder der zahlungsfähigen Sanierung des Kunden erfolgen;

7.2.3 (als Unternehmen) wird ein Antrag gestellt, eine Mitteilung abgegeben, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung für oder im Zusammenhang mit der Liquidation des Kunden erteilt, es sei denn, dies dient ausschließlich dem Zweck eines Lösungsmittelplans Zusammenschluss des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder zahlungsfähige Sanierung des Kunden;

7.2.4 (als Privatperson) für den Kunden ein Insolvenzantrag oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde;

7.2.5 ein Gläubiger oder Pfandgläubiger des Kunden sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon pfändet oder in Besitz nimmt oder eine Pfändung, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung oder ein ähnliches Verfahren einleitet oder verklagt und eine solche Pfändung oder ein solches Verfahren nicht innerhalb der Frist aufgehoben wird 14 Tage;

7.2.6 (als Unternehmen) die Ernennung eines Verwalters bei Gericht beantragt oder angeordnet wird oder eine Absichtserklärung zur Ernennung eines Verwalters abgegeben wird oder ein Verwalter über den Kunden bestellt wird;

7.2.7 (als Unternehmen) ist der Inhaber einer qualifizierten Pfandschuld an den Vermögenswerten des Kunden berechtigt, einen Insolvenzverwalter zu ernennen oder hat ihn ernannt;

7.2.8 Eine Person wird berechtigt, einen Insolvenzverwalter für das Vermögen des Kunden zu bestellen, oder es wird ein Insolvenzverwalter für das Vermögen des Kunden bestellt.

7.2.9 in Bezug auf den Kunden in einer Gerichtsbarkeit, der er unterliegt, ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in Abschnitt 7.2.1 bis Abschnitt 7.2.8 (einschließlich) genannten Ereignisse hat;

7.2.10 Der Kunde setzt die Weiterführung seines gesamten Geschäfts oder eines wesentlichen Teils davon aus, droht mit der Aussetzung, stellt ein oder droht mit der Einstellung;

7.2.11 sich die finanzielle Lage des Kunden derart verschlechtert, dass nach Ansicht des Lieferanten die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen nachzukommen, gefährdet ist; und

7.2.12 (als Einzelperson) der Kunde stirbt oder aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit (sei es geistig oder körperlich) nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder ein Patient im Sinne einer Gesetzgebung zur psychischen Gesundheit wird.

7.3 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant die Bereitstellung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen und/oder etwaige Rabatte oder Kreditbedingungen stornieren, wenn der Kunde einem der aufgeführten Ereignisse ausgesetzt wird in Klausel 7.2.1 bis Klausel 7.2.9, oder wenn der Lieferant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde im Begriff ist, einer dieser Bestimmungen zu unterliegen, oder wenn der Kunde es versäumt, einen gemäß diesem Vertrag fälligen Betrag am Fälligkeitstag zu zahlen.

7.4 Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten zu zahlen.

7.5 Die Kündigung des Vertrags, wie auch immer sie erfolgt, berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Pflichten und Verbindlichkeiten der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind.

7.6 Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend über die Beendigung des Vertrags hinaus bestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

8 - HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Lieferanten ein oder schließt sie aus für:
8.1.1 Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder der Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (sofern zutreffend) verursacht wurden; oder
8.1.2 Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
8.1. 3 fehlerhafte Produkte gemäß der EU-Verbraucherschutzgesetzgebung; oder
8.1.4 jede Angelegenheit, in Bezug auf die es für den Lieferanten rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.
8.2 Vorbehaltlich Bedingung 8.1 haftet der Lieferant unter keinen Umständen, sei es aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten aus welchem Grund auch immer), aus Vertrag, aus falscher Darstellung (ob unschuldig oder fahrlässig) oder aus anderen Gründen für:
8.2.1 entgangenen Gewinn; oder
8.2.2 Geschäftsverlust; oder
8.2.3 Erschöpfung des Firmenwerts oder ähnliche Verluste; oder
8.2.4 Verlust der erwarteten Ersparnisse; oder
8.2. 5 Verlust von Waren; oder
8.2.6 Verlust des Nutzens; oder Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; oder
8.2.7 alle besonderen, indirekten, Folge- oder rein wirtschaftlichen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben.
8.3 Vorbehaltlich Klausel 8.1 ist die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden für alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, in Nr Umständen 100 % des Warenpreises übersteigen.

HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter einem Ereignis höherer Gewalt versteht man jedes Ereignis außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei, das aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar war oder, wenn es hätte vorhersehbar sein können, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderen Arbeitskämpfen (unabhängig davon, ob es sich um eigene Auseinandersetzungen handelt). Arbeitskräfte oder Dritte), Ausfall von Energiequellen oder Transportnetzen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Bürgerunruhen, Einmischung von zivilen oder militärischen Behörden, nationale oder internationale Katastrophe, bewaffneter Konflikt, böswillige Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination, Überschallknall, Explosionen, Einsturz von Gebäudestrukturen, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extrem widrige Wetterbedingungen oder Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern.

9 - ALLGEMEIN

9.1 Abtretungen und andere Geschafte.
9.1.1 Der Lieferant kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf andere Weise damit umgehen.
9.1.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten ist es dem Kunden nicht gestattet, einzelne oder alle seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, zu verpfänden, zu belasten, Unteraufträge zu vergeben, ein Treuhandverhältnis zu eröffnen oder auf andere Weise damit umzugehen.

9.2 Hinweise
9.2.1 Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz dieser Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihren Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder an einen anderen Ort gerichtet sein Die Lieferung erfolgt an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei möglicherweise gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und wird persönlich zugestellt, per vorfrankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, kommerziellem Kurier, Fax oder E-Mail.
9.2.2
Eine Mitteilung oder andere Mitteilung gilt als zugegangen: wenn sie persönlich zugestellt wird, wenn sie an der in Abschnitt 9.2.1 genannten Adresse hinterlassen wird; bei Versand per frankierter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; bei Zustellung durch einen gewerblichen Kurier an dem Tag und der Uhrzeit, an der die Lieferquittung des Kuriers unterzeichnet wird; oder, wenn per Fax oder E-Mail gesendet, einen Werktag nach der Übermittlung.
9.2.3
Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahrensdokumenten oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.

9.3 Abfindung.
9.3.1 Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als in dem Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Eine Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils der Bestimmung gemäß dieser Klausel hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.
9.3.2
Wenn eine Partei die andere über die Möglichkeit informiert, dass eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig und gültig ist und durchsetzbar ist und soweit wie möglich den beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglichen Bestimmung erreicht.

9.4 Verzicht.
Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsbehelfe aus dem Vertrag oder dem Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und gilt nicht als Verzicht auf spätere Verstöße oder Versäumnisse. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein im Vertrag oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.

9.5 Rechte Dritter.
Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat kein Recht, die Vertragsbedingungen durchzusetzen.

9.6 Änderung.
Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Geschäftsbedingungen, nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Lieferanten unterzeichnet wurden.

9.7 Geltendes Recht.
Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen niederländischem Recht und werden nach diesem ausgelegt.

9.8 Zuständigkeit.
Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte der Niederlande die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN NUR FÜR EXPORTKUNDEN

BESTELLUNGEN (EXPORT).

  • Der Eröffnungsauftrag für ein neues Konto beträgt 1.500 €. Der Mindestbestellwert (versandfähig) beträgt danach 500 €. Bestellungen, die unter einem versandfähigen Wert von 500 € aufgegeben werden, werden in die Nachbestellung gestellt und erst dann kommissioniert, wenn der versandfähige Wert 500 € übersteigt.
  • Die Preise gelten NIEDERLANDE AB WERK und die internationalen Versandbedingungen werden in den INCOTERMS® 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC) festgelegt, sofern die Bedingungen anwendbar sind. Für Bestellungen gelten diese Bedingungen und sie sind nur dann verhandelbar, wenn dies mit Rubies Netherlands vereinbart wurde, bevor eine Bestellung vereinbart und bearbeitet wird.- Die ausgestellte Warenrechnung beinhaltet keine Nacharbeits- und Zertifikatskosten, die während oder nach der Kommissionierung der Waren und bei der Ausstellung von für Zollzwecke erforderlichen Unterlagen anfallen können.
  • Es werden keine Zertifikate oder zusätzliche Unterlagen ausgestellt, es sei denn, der Kunde fordert dies im Voraus an. Falls gewünscht, werden sie zum Selbstkostenpreis in einer separaten Rechnung in Rechnung gestellt.
  • Exportkunden müssen ihren eigenen Transport organisieren oder Rubies' bitten, ein Angebot von einem Spediteur eines Drittanbieters einzuholen. Für jedes akzeptierte Zahlungsangebot wird eine Rechnung zur Zahlung ausgestellt.
  • Kreditkonten sind nicht verfügbar.
  • Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten und BACS. Wir akzeptieren KEINE American Express-Zahlungen.
  • Die Zahlung muss per Banküberweisung oder genehmigter Kreditkarte in Euro erfolgen, bevor die Sendung freigegeben/abgeholt wird und innerhalb von 5 Tagen nach der Zahlungsaufforderung. Nach dieser Zeit werden die Waren wieder in den Lagerbestand zurückgeführt und es wird eine Gebühr erhoben, wenn die Zahlung nach mindestens drei Anfragen innerhalb von fünf Werktagen nicht eingeht oder wenn ein Kunde die Stornierung einer bereits kommissionierten Bestellung beantragt. Die Gebühr beträgt 5 % des Bestellwerts, der Mindestbetrag beträgt 25 €, unabhängig vom Bestellwert.
  • Kunden ab Werk, die den Transport selbst organisieren, erhalten 5 % Rabatt auf Bestellungen mit einem Mindestversandwert von 1.000 €.